Die 1 Euro GmbH

Firmengründung

Absicht des Gesetzgebers ist es den Gründungsmitgliedern dieses zu erleichtern. Die Bildung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte mit einem Grundeinsatz von einem Euro umsetzbar sein. Bis vor Kurzem bedurfte es für die GmbH-Gründung ein Kapital von insgesamt 25.000 €. Wie eine bekannte Zeitung schrieb besteht Einklang in der Regierung und eine entsprechende Reform soll im Bundestag beschlossen werden. Die in Deutschland existierende Rechtsfigur der GmbH soll gegenüber der britischen Limited gestärkt werden.


Die Ursache für die Entscheidung der Bundesregierung das Firmenkapital auf 1nen Euro zu reduzieren ist der negative Trend der Firmengründungen. Mit der Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte die Regierung dem geringen Interesse begegnen. Ergänzend zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von einem € besteht ab 01.01.2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung wie die so genannten haftungsbeschränkten 1 € Gesellschaft mit beschränkter Haftung abzuwickeln. Die Gründung der rechtlichen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll interessanter gestaltet werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1 Euro GmbH) wurden im Modernisierungsgesetz des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgeschrieben. Die offizielle Bezeichnung hierfür lautet "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". dass man nur ein geringes Mindeststammkapital benötigt, denn die Anteile an einer Gesellschaft können ab einem Euro in Teile gestückelt werden. Eine Mustersatzung kann man ohne notarielle Beglaubigung angewendet werden. Durch diese Nutzung und dem zugelassenen Eintragung in das Register der Handelskammer kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer verkürzt werden. Das zu entrichtende Geld erfolgt in bar, es bedarf nicht der sog. Sacheinlagen. Die Masse der Existenzwilligen ist auf drei beschränkt, dazu sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründer in der Firmenliste eingetragen. Als Sicherheit sind 25% des Gewinnes eines Jahres anzulegen, bis solange ein Unternehmenskapital in Höhe von zehntausend € erreicht ist. Dies entspricht der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firmieren muss die Firma mit dem Kürzel UG. Die Abkürzung könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen, dieses verdeutlicht dem möglichen Vertragspartner, welcher sich mit Abkürzungen auskennt, dass dieser Gesellschaft das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen obliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) den selben Beschränkungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der ganzen Kontrolle durch die Finanzamt, zum anderen hat sie auch Vorzüge für Existenzgründer. Es war nicht nur die deutsche Regierung einen Pluspunkt dar, falls durch die Mini-GmbH, die viele Umorientierung von Unternehmen nach Großbritannien, mit dem Namen Limited, zudem der Missbrauch in Form von „Briefkastenfirmen" gebremst wird. Ein wichtiger Punkt ist, dass der der Firmeninhaber, keinen Firmensitz in UK mehr vorlegen muss und der der Kampf mit den Behörden in England mit den in England bestehenden Behörden und  Ämtern wegfällt. Ein anderer Vorteil für künftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland ist und nicht mehr einklagbar ist. Firmen und private Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.




Ralph Schuenemann

Ralph.Schuenemann@googlemail.com

Die 1 Euro GmbH

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