Geregelte Übernahme eines Unternehmens
Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe.Erfahrungsgemäß kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der gegenwärtige Eigentümer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus der Firma ausscheiden muss. Dann sollte schon im Vorfeld über eine geeignete Maßnahme nachgedacht werden, damit der Unternehmenskauf fehlerfrei abläuft. Am Anfang sollte geklärt werden, welchen finanziellen Wert das Unternehmen letztlich besitzt. Hierbei ist es größtenteils recht unklug, allein auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu drängen, da diese Ergebnisse oftmals nicht richtig berechnet werden. Sinnvoll ist es, einen außwertigen Gutachter zu Rate zu ziehen, damit der denkbare Käufer bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Außerdem sollte das Unternehmen wirtschaftlich rentabel wirtschaften, damit letztlich ein Verkauf ausführbar wird. Arbeitet das Unternehmen nicht wirtschaftlich rentabel, sollte besser über eine simple Schließung nachgedacht werden. Arbeitet das Unternehmen grundsätzlich rentabel, allerdings nicht so sehr, können neue Einlagen hilfreich sein, um das Unternehmen geschäftstüchtiger gestalten zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma sollte daneben sorgfältig besprochen werden, was für Erfahrungen der neue Unternehmensleiter mitbringen soll. Der alte Unternehmensinhaber sollte vorab eine Stellenbeschreibung anfertigen, in dem er sorgfältig festhält, was für Begabungen der neue Unternehmensleiter vorlegen können sollte. Auf diese Weise lassen sich Probleme schon im Vornherein ausgezeichnet beheben und es gibt später keine Debatte über die Organisation der Firma. Der alte Eigentümer sollte außerdem klarstellen, was für rechtlichen Konsequenzen ein Verkauf zur Folge hat und ob es von Vorteil wäre, dem aktuellen Eigentümer einen Wechsel der Firmenform nahe zu legen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es fast immer zweckmäßig, einen außwertigen Prüfer zu beauftragen. Dieser Prüfer könnte überwachend in den Verlauf greifen und offene Fragen klären, die bei den Arbeitsschritten vorkommen. Besonders zweckmäßig ist ein Beirat eines Unternehmens, sofern der vorherige Eigner auch nach der amtlichen Veräußerung einen bestimmten Teil und an der Mitbestimmung im Unternehmen nehmen möchte oder nicht gleich alle Verfügungsbefugnisse auf den kommenden Besitzer übereignet werden sollen. Das Prüforgan ist grundsätzlich frei bestimmbar, es bietet sich allerdings an, Interessenten aus dem näheren Umfeld des Betriebes zu bestimmen. Das könnte z.B. der externe Steuerfachmann, ein Angestellter der Hausbank oder ebenso ein geprüfter Unternehmensberater sein. Dieser Unternehmensberater ist allerdings vor allem eine geldabhängige Entscheidung, günstig sind diese Prüfer größtenteils leider nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
Geregelte Übernahme eines Unternehmens
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.